Pflanzenschutz

Krankheiten und Schädlinge zählen zu den bedeutendsten Faktoren beim Anbau von Nutzpflanzen. Nur wer die Biologie dieser Organismen kennt, kann sie erfolgreich kontrollieren und Kulturpflanzen erfolgreich anbauen. Wichtige Krankheiten und Schädlinge, die im Obstbau auftreten können, finden Sie auf der Website des LTZ Augustenberg unter folgenden Link.

Die Broschüren des LTZ Augustenberg in denen wichtige Krankheiten und Schädlinge beschrieben sind und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen empfohlen werden, können Sie hier downloaden:

Die Warndienste der örtlichen Beratungsstellen im Bereich Obstbau liefern aktuelle Informationen zu Krankheiten und Schädlinge und Empfehlungen zur Bekämpfung. Unter folgendem Link können Sie die Warndienste in Baden-Württemberg abrufen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen vor Ort helfen Ihnen auch gerne bei Problemen mit Krankheiten oder Schädlingen weiter. Nehmen Sie einfach per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf. Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link.

Pflanzenschutz-Sachkunde

Für Personen, die Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung („Profianbau“) verwenden oder die Lebensmittel, welche mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden in Verkehr bringen, müssen nach dem Pflanzenschutzgesetz und nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung, sachkundig sein. Außerdem ist seit dem 26. November 2015 bundesweit die Beantragung eines Sachkundenachweises („Scheckkarte“) erforderlich. Bei der Beantragung gilt das Wohnortprinzip und in Baden-Württemberg sind die Landratsämter zuständig. Die „Scheckkarte“ ist u.a. Voraussetzung für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Anwendung am Verkaufsstand. Die Beantragung kann online (siehe Link) oder schriftlich (den Papierantrag erhalten Sie bei den Landratsämtern) erfolgen und ist gebührenpflichtig. Nach Erwerb der Sachkundigkeit müssen innerhalb eines Dreijahreszeitraums, Fortbildungen im Bereich Sachkunde besucht werden. Bei speziellen Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Landratsamt auf.